Können Behörden durch das CDS in die Privatsphäre von Verbrauchern eindringen?

Nein. Das CDS wurde ausschließlich entwickelt, um zu verhindern, dass mit PCs und Geräten bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung unzulässige Reproduktionen von Banknoten angefertigt werden. Es macht die Nutzer von PCs oder Geräten bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung nicht ausfindig. Das CDS wurde von unabhängigen Dritten gestestet; die Testergebnisse bestätigen, dass das CDS die Privatsphäre Einzelner in keinster Weise verletzt.