Schweizerische Nationalbank
OE Bargeld/Administration
Bundesplatz 1
CH-3003 Bern
Schweiz
Tel.: +41 58 631 07 57
Fax: +41 58 631 50 00
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Es ist untersagt, Teile der Banknoten zu verändern, da dies die Bevölkerung verwirren könnte.
Wenn nur ein Teil der Banknote reproduziert wird – beispielsweise der Kopf einer dargestellten Person oder ein auf der Rückseite abgebildetes Werk –, können urheberrechtliche Probleme auftreten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank fallen.
Kriterien für Reproduktionen, bei denen unserer Ansicht nach keine Verwechslungsgefahr mit echten Banknoten besteht, sind in unserem Merkblatt aufgeführt.
Für Printmedien stellen wir leihweise entweder digitale Bilder unserer Banknoten (mit einer Auflösung von 150 dpi) oder echte Banknoten zur Verfügung, wobei in jedem Fall das Wort „SPECIMEN“ diagonal auf die Banknote gedruckt ist. Die Banknoten oder digitalen Bilder werden nur bereitgestellt, wenn die Gründe für die Reproduktion dargelegt und die „Vertragskonditionen“ akzeptiert wurden (indem der Brief, der diese enthält, unterschrieben zurückgesendet wird). Es ist strikt verboten, diese Bilder oder Banknoten an Dritte weiterzureichen; zudem müssen alle von der Schweizerischen Nationalbank zur Verfügung gestellten Materialien an diese zurückgegeben werden. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass auf diese Materialien nicht unbefugt zugegriffen werden kann.
Alle Negative, Druckplatten, Positive, digitalen Speichermedien, Graphikdateien, magnetischen Medien, optischen Speichergeräte und andere Geräte, die zur Herstellung der Abbildung verwendet werden und das Motiv vollständig oder teilweise enthalten, müssen nach Verwendung zerstört, entfernt bzw. gelöscht werden.
Bei digitalen Bildern von Banknoten, die öffentlich zugänglich sind, sind die beiden folgenden Kriterien zu beachten:
- die Auflösung des Bildes darf maximal 72 dpi betragen;
- das Wort „SPECIMEN“ muss diagonal und in einer kontrastierenden Farbe über das Bild gedruckt sein. Die Abmessungen des Wortes „SPECIMEN“ müssen mindestens 75 % der Länge und 15 % der Breite der Reproduktion betragen.