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Pfund Sterling
Zuständige Bank oder Behörde

Bank of England

Länder
Vereinigtes Königreich
Sprachen
Englisch
Kontakt

Bank of England
Threadneedle Street
London EC2R 8AH
United Kingdom

E-Mail: enquiries@bankofengland.co.uk

Allgemeine Informationen über die Reproduktion von Banknoten

Es ist eine strafbare Handlung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Bank of England (BoE) eine ihrer Banknoten ganz oder in Teilen auf irgendeinem Material zu reproduzieren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Reproduktion maßstabsgetreu ist oder nicht.

Es ist rechtswidrig, Banknoten der BoE zu verunstalten (wie etwa Wörter, Buchstaben oder Zahlen darauf zu drucken, zu schreiben oder zu prägen).

Es ist strafbar, ein unter Urheberschutz stehendes Werk ohne die Zustimmung oder eine Lizenz des Urheberrechtsinhabers zu vervielfältigen. Die Bank of England besitzt das Urheberrecht an ihren Banknoten.

Die BoE stimmt der Reproduktion ihrer Banknoten oder von Teilen ihrer Banknoten zu, sofern bei der Reproduktion die unten genannten Reproduktionsvorschriften eingehalten werden:

Unabhängig davon, ob Sie eine von der Bank of England genehmigte Banknotenabbildungen verwenden oder eine eigene Banknotenabbildungen herstellen wollen, müssen die Vorschriften für die Reproduktion von Banknoten der BoE jederzeit eingehalten werden.  Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Die Vorschriften für die Reproduktion von Banknoten gelten

  • unabhängig davon, ob Sie eine komplette Banknote oder einen Teil davon reproduzieren,
  • unabhängig davon, ob Sie die Vorderseite oder die Rückseite einer Banknote reproduzieren, und
  • für die Reproduktionen aller Banknoten der BoE, egal ob sie zu diesem Zeitpunkt gesetzliches Zahlungsmittel sind oder nicht.

Genehmigte Abbildungen aktueller und eingezogener Banknoten, die für Reproduktionszwecke verwendet werden können, können auf unserer Website vom Bildarchiv für aktuelle Banknotenabbildungen und von dem Abschnitt eingezogene Banknoten heruntergeladen werden.

Neuartige Banknoten und unangemessene Reproduktionen

Neue Versionen von Banknoten der BoE, beispielsweise Banknoten, auf denen Prominente abgebildet sind, dürfen nicht hergestellt werden. Das ist darauf zurückzuführen, dass es Fälle gegeben hat, in denen auf diese Weise veränderte Banknoten fälschlicherweise als echt anerkannt wurden. 

Reproduktionen von Banknoten der BoE, die diese in einem unangemessenen Kontext zeigen oder verwenden bzw. die man mit echten Banknoten verwechseln könnte, erfüllen die Bedingungen nicht und dürfen nicht hergestellt werden. Dazu gehören:

  • Reproduktionen, die beide Seiten der Banknote wiedergeben.
  • Reproduktionen, die dieselben Abmessungen wie die tatsächlichen Banknoten haben.
  • Reproduktionen, die auf der Zerstörung von Banknoten basieren, z.B. durch Ausschneiden oder Verbrennen von Banknotenabbildungen, oder auf Produkten, die vernichtet werden, wie z. B. Papiertaschentücher.
  • Produkte, die Banknoten mit unangemessenem Inhalt in Verbindung bringen, z. B. sexuell freizügige Abbildungen.
  • Abbildungen, auf denen die Königin verzerrt wiedergegeben wird oder andere auf den Banknoten erscheinende Personen auf respektlose Art und Weise gezeigt werden.
  • Reproduktionen, die auf Material gedruckt sind, das den beim Druck der aktuellen Banknotenserie der BoE verwendeten Materialien zu ähnlich ist. Es sei denn, sie sind mit dem Wort „SPECIMEN“ versehen oder zeigen nur die Hälfte der Banknote. 

Der Grund hierfür ist, dass derartige Reproduktionen die Integrität oder das öffentliche Erscheinungsbild der Banknoten der BoE beeinträchtigen, Anstoß erregen oder gegen die Urheberrechte verstoßen könnten.

Reproduktion in den Printmedien

Im Fall physischer Reproduktionen muss gewährleistet sein, dass die folgenden Vorschriften für die Reproduktion von Banknoten erfüllt sind:

  1. Die Reproduktionen geben nur eine Seite der Banknote wieder.
  2. Die Reproduktionen haben nicht dieselben Abmessungen wie die tatsächlichen Banknoten: Sie müssen mindestens 25 % kleiner oder mindestens 25 % größer sein.
  3. Reproduktionen dürfen nicht in einem Anstoß erregenden oder unangemessenen Kontext gezeigt werden, oder in einer Art und Weise, die nach alleinigem Ermessen der BoE die Integrität der Währung des Vereinigten Königreichs unterminiert.
  4. Das Bildnis der Königin darf nicht verzerrt wiedergegeben werden (Ausnahmen sind Vergrößerung, Verkleinerung oder Schrägstellung).

Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss außerdem erfüllt sein:

  1. Die Reproduktion ist auf Material zu drucken, das sich deutlich von den beim Druck der aktuellen Banknotenserie der BoE verwendeten Materialien unterscheidet. 
  2. Zeigt eine Reproduktion mehr als 50 % der Gesamtoberfläche einer Seite der Originalbanknote, so ist der Aufdruck „SPECIMEN“ anzubringen, es sei denn, die Reproduktion ist um mehr als 20° schräg gestellt.  Der Aufdruck „SPECIMEN“ ist fett, in grauen Buchstaben und schräg mit einem Winkel von 45° in der Mitte der Banknote anzubringen und muss mindestens 1/3 der Länge und 1/10 der Höhe der Banknote betragen.
  3. Reproduktionen, die weniger als 50 % der Gesamtoberfläche einer Seite der Originalbanknote zeigen, müssen nicht schräg gestellt oder mit dem Aufdruck „SPECIMEN“ versehen werden.
Reproduktion in den elektronischen Medien

Im Fall digitaler Reproduktionen muss gewährleistet sein, dass die folgenden Vorschriften für die Reproduktion von Banknoten erfüllt sind:

  1. Reproduktionen dürfen nicht in einem Anstoß erregenden oder unangemessenen Kontext gezeigt werden, oder in einer Art und Weise, die nach alleinigem Ermessen der BoE die Integrität der Währung des Vereinigten Königreichs unterminiert.
  2. Das Bildnis der Königin darf nicht verzerrt wiedergegeben werden (Ausnahmen sind Vergrößerung, Verkleinerung oder Schrägstellung).

Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss außerdem erfüllt sein:

  1. Zeigt eine Reproduktion mehr als 50 % der Gesamtoberfläche einer Seite der Originalbanknote, so ist der Aufdruck „SPECIMEN“ anzubringen, es sei denn, die Reproduktion ist um mehr als 20° schräg gestellt.  Der Aufdruck „SPECIMEN“ ist fett, in grauen Buchstaben und schräg mit einem Winkel von 45° in der Mitte der Banknote anzubringen und muss mindestens 1/3 der Länge und 1/10 der Höhe der Banknote betragen.
  2. Reproduktionen, die weniger als 50 % der Gesamtoberfläche einer Seite der Originalbanknote zeigen, müssen nicht schräg gestellt oder mit dem Aufdruck „SPECIMEN“ versehen werden.